Die gesetzliche Rentenversicherung begleitet die Versicherten
während des gesamten Arbeitslebens und soll Schutz für folgende
Versicherungsfälle bieten:
Mit Einführung des SGB VI durch das Rentenreformgesetz 1992
wurden vom Gesetzgeber im Vergleich zur vorherigen Rechtslage die
Leistungsvoraussetzungen in einigen Bereichen bereits deutlich verschärft.
Es wurde das Rentenzugangsalter angehoben und es erfolgten eine
erste Kürzung der Ausbildungsanrechnungszeiten sowie eine Änderung
der Rentenberechnung. Die Änderung von Gesetzen überwiegend
zu Lasten der Versicherten setzte sich nach 1992 in immer kürzeren
Zeitabständen fort. Streitfälle zwischen den Versicherten
und der Rentenversicherung über die Gewährung von Leistungen
der Rentenversicherung nehmen folglich von Jahr zu Jahr zu. die Ablehnung einer Rente wegen
teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit
Teilhabe am Arbeitsleben (Bsp. Blindengrundausbildung, Kraftfahrzeughilfe)
die Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme
für bestimmte Berufsgruppen |