SOZIALRECHT / Rentenversicherungsrecht
Die gesetzliche Rentenversicherung begleitet die Versicherten während des gesamten Arbeitslebens und soll Schutz für folgende Versicherungsfälle bieten:
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Alter
  • Leistungen an Hinterbliebene bei Tod des Versicherten

Mit Einführung des SGB VI durch das Rentenreformgesetz 1992 wurden vom Gesetzgeber im Vergleich zur vorherigen Rechtslage die Leistungsvoraussetzungen in einigen Bereichen bereits deutlich verschärft. Es wurde das Rentenzugangsalter angehoben und es erfolgten eine erste Kürzung der Ausbildungsanrechnungszeiten sowie eine Änderung der Rentenberechnung. Die Änderung von Gesetzen überwiegend zu Lasten der Versicherten setzte sich nach 1992 in immer kürzeren Zeitabständen fort. Streitfälle zwischen den Versicherten und der Rentenversicherung über die Gewährung von Leistungen der Rentenversicherung nehmen folglich von Jahr zu Jahr zu.

Die rechtliche Auseinandersetzung mit Bescheiden der Rentenversicherung über

• die Ablehnung einer Rente wegen

  • voller Erwerbsminderung
  • teilweiser Erwerbsminderung

teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

• die Pflichtmitgliedschaft auch für Selbständige in der gesetzlichen Rentenversicherung
• die Gewährung von Leistungen zur

  • medizinischen Rehabilitation (Bsp. Bewilligung einer Kur)

Teilhabe am Arbeitsleben (Bsp. Blindengrundausbildung, Kraftfahrzeughilfe)

sowie

  • ergänzender Leistungen (Bsp. Beitragszuschüsse, Rehabilitationssport, Reisekosten etc.)

• die Überführung der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme für bestimmte Berufsgruppen
   der ehemaligen DDR nach dem AAÜG

bilden in Auszügen Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Rentenversicherungsrechts.




Impressum