SOZIALRECHT / Pflegerecht
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Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu
werden, erheblich. Die Pflegequote liegt bei den 90- bis 95- jährigen
bei ca. 60% und die Zahl der pflegebedürftigen Menschen erhöht
sich ständig. Nach angaben des statistischen Bundesamtes wird
bis zum Jahre 2030 die zahl der Pflegefälle durch die Alterung
der Gesellschaft um 58% zunehmen.
Aufgrund der demographischen Entwicklung und der geänderten
gesamtgesellschaftlichen Einstellung zu diesem Themenbereich steigen
die Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Pflegerechts weiter
deutlich an. Rechtsansprüche werden immer häufiger und
selbstbewusster in Anspruch genommen.
Ein Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung setzt Pflegebedürftigkeit
voraus. Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen,
die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit
oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens
auf Dauer, voraussichtlich für mindestens 6 Monate, in erheblichem
oder höherem Maße im Sinne des § 15 SGB XI der Hilfe
bedürfen.
Der Hilfebedarf muss auf Krankheit oder Behinderung zurück
zu führen sein. Maßgebend ist jedoch nicht die Art oder
Schwere der Erkrankung oder Behinderung, sondern der aus diesen
folgende Hilfebedarf. Die Entscheidungen aus anderen Bereichen (z.B.
über einen GdB) sagen nichts über das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit.
Die Pflegekassen haben durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen
(MDK) prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit
erfüllt sind und welche Pflegestufe vorliegt. Bereits diese
Feststellungen des MDK können zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen
führen.
Daneben werden immer häufiger Rechtsstreite um die Gewährung
von Leistungen der Pflegeversicherung geführt. So nimmt die
rechtliche Auseinandersetzung über Bescheide der Pflegekassen
hinsichtlich der Bewilligung von
Pflegesachleistungen
- Grundpflege und
- hauswirtschaftliche Versorgung
Pflegegeld
Kombinationsleistungen aus Pflegesachleistung und
Pflegegeld
ergänzenden Leistungen
- Verhinderungspflege
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
vollstationären Pflegeleistungen
Pflegehilfsmitteln
Leistungen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
Leistungen für Pflegepersonen sowie
Leistungen für Pflegebedürftige mit erheblichem
Betreuungsaufwand
einen großen Teil meiner anwaltlichen Tätigkeit auf diesem
Gebiet ein.
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