SOZIALRECHT / Krankenversicherungsrecht
| Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben
der Unfall- und der Rentenversicherung eine der drei klassischen Zweige
der Sozialversicherung. Sie geht auf ein Gesetz der Krankenversicherung
der Arbeiter aus dem Jahre 1883 zurück. Heute ist das Recht der GKV im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, geregelt, welches am 1. Januar 1989 in kraft trat. Seitdem sind zum SGB V weit mehr als 100 Änderungsgesetze ergangen. Eine große Änderung erfolgte durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Modernisierungsgesetz), das im Wesentlichen am 1. Januar 2004 in kraft trat. Der fortwährende Anstieg der Ausgaben, welche hinter den Einnahmen zurückblieben sowie sinkende Effektivität und Qualität machten strukturelle Reformen und eine Neuordnung der Finanzierung nötig. Infolgedessen wurden die Versicherten mit der so genannten Praxisgebühr und weiteren Zuzahlungen belastet. Verschiedene Leistungen wurden in die Eigenverantwortung der Versicherten übertragen, was bedeutete, dass die Kosten nunmehr von den Versicherten selbst zu tragen sind (Bsp. Sterbegeld, Entbindungsgeld, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel). Vor diesem Hintergrund ist es nur allzu verständlich, dass auch in diesem Bereich der Sozialversicherung die Streitfälle über die Leistungsgewährung deutlich zunehmen. Neben der rechtlichen Auseinandersetzung mit Bescheiden der gesetzlichen Krankenversicherung über das Bestehen einer Pflichtmitgliedschaft in
oder
Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit auf dem Gebiet
des Krankenversicherungsrechts. |