SOZIALRECHT / Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Von 1963 bis 2003 ist die Zahl der Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen von 583.900 auf 2,8 Millionen angestiegen. Die Zahl der Empfänger pro 1000 Einwohner hat sich mehr als verdreifacht, wobei das Durchschnittsalter deutlich sank.

Die Trennung zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen Hilfeempfängern hat dazu geführt, dass die klassische Sozialhilfe, die Hilfe zum Lebensunterhalt, erheblich an Bedeutung verloren hat. Der Schwerpunkt des SGB XII liegt bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Bei der Sozialhilfe handelt es sich regelmäßig um Hilfe zum Lebensunterhalt, die in bar, gestaffelt nach Regelsätzen, ausgezahlt wird. Sie dient der Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Hausrat, Körperpflege oder den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens.

Zudem übernimmt die Sozialhilfe auch die Hilfe für besondere Lebenslagen. Zum Beispiel gehören hierzu die Unterstützung zum Aufbau und zur Sicherung der Lebensgrundlage, vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei der Familienplanung, Mutterschaftshilfe, Eingliederungshilfe für Behinderte oder die Blindenhilfe.

Die rechtlichen Probleme durchziehen den gesamten Rechtsbereich. Die Sozialhilfe ist sehr umfassend und kompliziert geregelt. Es sind viele Umstände und Zusammenhänge bei Antragstellung und bei der Einlegung eines Widerspruchs zu berücksichtigen. Schließlich bestehen zahlreiche Verknüpfungen mit anderen Sozialrechtsgebieten.

Ich stehe meinen Mandanten bei Streitigkeiten mit den Sozialämtern infolge fehlerhafter Bescheide hinsichtlich

• der Bemessung des Regelsatzes
• einer Darlehensgewährung bei einem einmaligen Bedarf
• der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
• der Ansprüche meiner Mandanten auf die Bewilligung eines Mehrbedarfszuschlags
• Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
• Hilfen zur Gesundheit
• Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
• Hilfe zur Pflege

anwaltlich zur Seite.


 


Impressum