SOZIALRECHT / Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung
|
Von 1963 bis 2003 ist die Zahl der Empfänger laufender Hilfe
zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen von 583.900
auf 2,8 Millionen angestiegen. Die Zahl der Empfänger pro 1000
Einwohner hat sich mehr als verdreifacht, wobei das Durchschnittsalter
deutlich sank.
Die Trennung zwischen erwerbsfähigen und nicht erwerbsfähigen
Hilfeempfängern hat dazu geführt, dass die klassische
Sozialhilfe, die Hilfe zum Lebensunterhalt, erheblich an Bedeutung
verloren hat. Der Schwerpunkt des SGB XII liegt bei der Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung.
Bei der Sozialhilfe handelt es sich regelmäßig um Hilfe
zum Lebensunterhalt, die in bar, gestaffelt nach Regelsätzen,
ausgezahlt wird. Sie dient der Deckung des notwendigen Bedarfs an
Ernährung, Unterkunft, Hausrat, Körperpflege oder den
persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens.
Zudem übernimmt die Sozialhilfe auch die Hilfe für
besondere Lebenslagen. Zum Beispiel gehören hierzu die
Unterstützung zum Aufbau und zur Sicherung der Lebensgrundlage,
vorbeugende Gesundheitshilfe, Hilfe bei der Familienplanung, Mutterschaftshilfe,
Eingliederungshilfe für Behinderte oder die Blindenhilfe.
Die rechtlichen Probleme durchziehen den gesamten Rechtsbereich.
Die Sozialhilfe ist sehr umfassend und kompliziert geregelt. Es
sind viele Umstände und Zusammenhänge bei Antragstellung
und bei der Einlegung eines Widerspruchs zu berücksichtigen.
Schließlich bestehen zahlreiche Verknüpfungen mit anderen
Sozialrechtsgebieten.
Ich stehe meinen Mandanten bei Streitigkeiten mit den Sozialämtern
infolge fehlerhafter Bescheide hinsichtlich
der Bemessung des Regelsatzes
einer Darlehensgewährung bei einem einmaligen Bedarf
der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung
der Ansprüche meiner Mandanten auf die Bewilligung eines
Mehrbedarfszuschlags
Hilfe zum Lebensunterhalt in Sonderfällen
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfen zur Gesundheit
Eingliederungshilfen für behinderte Menschen
Hilfe zur Pflege
anwaltlich zur Seite.
|
Impressum