SOZIALRECHT / Arbeitslosengeld II - Grundsicherung für Arbeitssuchende

An die Stelle der ehemaligen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige trat mit Wirkung vom 1. Januar 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende.

„Hartz IV“ sollte die große Wende am Arbeitsmarkt einleiten. Diese Wende ist ausgeblieben. Nur etwa 3,5% der SGB – II – Empfänger können pro Monat den Hilfebezug beenden, die Langzeitarbeitslosigkeit steigt deutlich an. „Hartz IV“ droht für viele zu einer Sackgasse zu werden.

Der politisch geförderte Niedriglohnsektor nimmt erschreckende Ausmaße an. Viele Menschen arbeiten inzwischen zu Löhnen, von denen sie nicht mehr leben können. Mehr als 900 000 Personen in Deutschland müssen neben ihrem Einkommen „Hartz IV“ beziehen.

Die Stellen, die das Arbeitslosengeld II auszahlen, sind nach wie vor überlastet. Das Arbeitslosengeld – II greift sehr weitgehend in die persönliche Lebensführung der Menschen ein. Nicht zuletzt dies führt zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Allein beim Sozialgericht Berlin gehen monatlich über 1000 Klagen ein. Dies zeigt, dass die Verunsicherung groß und guter Rat nach wie vor notwendig ist.

Gern berate ich Sie unter anderem zu den häufigsten Fragen:

• Wer hat Anspruch auf ALG – II und Sozialgeld?

• Worauf müssen Sie vor und nach der Antragstellung achten?

• Wer zählt zur Bedarfs-, Haushalts- oder Einstehensgemeinschaft?

• Wer bekommt wie viel? Welche Zuschläge gibt es für wen?

• Wie viel Vermögen ist erlaubt und bleibt anrechnungsfrei?

• Wie wird Einkommen angerechnet?

• Wie wird bei Unterhaltsansprüchen verfahren?

• Was gilt bei Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung?

• Was sollten Ältere und Jüngere unter 25 Jahren wissen?

• Welche Leistungen zur Arbeitsförderung gibt es?

• Welche Tätigkeiten werden Ihnen zugemutet und welche Strafen drohen Ihnen?

• Welche weiteren Leistungen stehen ALG – II – Empfängern zu?

Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu klären und Ihre Ansprüche durchzusetzen.


 


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